Registergericht Albstadt

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Hier noch ein kleiner Hinweis an unsere Kunden: Der Ausdruck “amtlich beglaubigte Auszug aus dem Handelsregister” wird seit geraumer Zeit mit “amtlicher Abdruck” bezeichnet. Der Inhalt ist allerdings der selbe wie früher.
Das Handelsregister wird dem Bereich Registersachen innerhalb des Registergericht zugeordnet. Hierzu gehören auch das Genossenschaftsregister, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister und das Güterrechtsregister.
Die öffentlichen Register ermöglichen es jedermann, die EInsicht über rechtliche Verhältnisse oder Vertretungsbefugnisse zu verschaffen.
Das Handelsregister genießen öffentlichen Glauben, wodurch alle Eintragungen Dritten gegenüber als richtig gelten.
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