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Handelsregister Altenkirchen - Vereinsregister Altenkirchen - Grundbuchamt Altenkirchen - Einwohnermeldeamt Altenkirchen Meldebescheinigung Altenkirchen - Registergericht Altenburg - Registergericht Altötting
In Abteilung A (HRA) werden vorwiegend Einzelkaufleute (e.K.) und Personengesellschaften (offene Handelsgesellschaften -oHG- und Kommanditgesellschaften -KG-) eingetragen.
Das Handelsregister im Registergericht ist ein öffentliches Register und daher für jeden zugänglich.
Hier noch ein kleiner Hinweis an unsere Kunden: Der Ausdruck “amtlich beglaubigte Auszug aus dem Handelsregister” wird seit geraumer Zeit mit “amtlicher Abdruck” bezeichnet. Der Inhalt ist allerdings der selbe wie früher.