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Handelsregister Bückeburg - Vereinsregister Bückeburg - Grundbuchamt Bückeburg - Einwohnermeldeamt Bückeburg Meldebescheinigung Bückeburg - Registergericht Buchen - Registergericht Büdingen
Das Handelsregister wird dem Bereich Registersachen innerhalb des Registergericht zugeordnet. Hierzu gehören auch das Genossenschaftsregister, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister und das Güterrechtsregister.
Die öffentlichen Register ermöglichen es jedermann, die EInsicht über rechtliche Verhältnisse oder Vertretungsbefugnisse zu verschaffen.
Das Handelsregister genießen öffentlichen Glauben, wodurch alle Eintragungen Dritten gegenüber als richtig gelten.
Falls Ihnen ein unbeglaubigter Handelsregisterauszug nicht ausreicht, dann könnnen SIe auch einen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug vom Registergericht bückeburg beauftragen. Der beglaubgte Auszug wird Ihnen innerhalb von wenigen Tagen per Post zugestellt.
Das Handelsregister des Amtsgerichts bückeburg ist für jedermann kostenlos einsehbar. Wenn Ihnen aber die Zeit fehlt, dort selbst Einsicht zu nehmen, dann bestellen Sie den Auszug einfach online.
Die Einsicht in das Register und den öffentlich zugänglichen Registerakten ist kostenfrei in der zentralen Einsichtsstelle des Registergerichts bückeburg möglich. Handelsregisterauszug (oder “Registerausdrucke”) könnenn Sie kostenpflichtig ebenfalls in der Einsichtsstelle des Registergerichts erhalten.
Falls Sie die Registerakten selbst einsehen nöchten, müssen sie aber selbst dort hinfahren.