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Das Handelsregister im Registergericht ist ein öffentliches Register und daher für jeden zugänglich.
Einen aktuellen Handelsregisterauszug sich zu besorgen ist ein bürokratisch Aufwand.
Hier noch ein kleiner Hinweis an unsere Kunden: Der Ausdruck “amtlich beglaubigte Auszug aus dem Handelsregister” wird seit geraumer Zeit mit “amtlicher Abdruck” bezeichnet. Der Inhalt ist allerdings der selbe wie früher.