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Falls Ihnen ein unbeglaubigter Handelsregisterauszug nicht ausreicht, dann könnnen SIe auch einen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug vom Registergericht neu-ulm beauftragen. Der beglaubgte Auszug wird Ihnen innerhalb von wenigen Tagen per Post zugestellt.
Das Handelsregister des Amtsgerichts neu-ulm ist für jedermann kostenlos einsehbar. Wenn Ihnen aber die Zeit fehlt, dort selbst Einsicht zu nehmen, dann bestellen Sie den Auszug einfach online.
Hier noch ein kleiner Hinweis an unsere Kunden: Der Ausdruck “amtlich beglaubigte Auszug aus dem Handelsregister” wird seit geraumer Zeit mit “amtlicher Abdruck” bezeichnet. Der Inhalt ist allerdings der selbe wie früher.
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